Klimaverfassungsrecht
Abstract
Das Klimaverfassungsrecht ist von der Frage beherrscht, ob und inwieweit ein besserer Klimaschutz mit verstärkten Anstrengungen eingefordert werden kann. Das BVerfG fällte am 24. 03. 2021 einen sensationellen Beschluss, in dem es dies für die jüngeren Generationen bejahte: Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft386 und verlangen dementsprechend stärkere Klimaschutzanstrengungen der jetzigen Generationen, um eine solche Verlagerung zu vermeiden. Das KSG 2019 wurde bereits nachgebessert.
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Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht, RWTH Aachen University
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