Querschnittsthemen
Abstract
Das Klimaeuroparecht beherrscht immer mehr den Klimaschutz und enthält die maßgeblichen Vorgaben für das unionsweite Vorgehen. Gleichwohl obliegt der Klimaschutz noch weitgehend den Mitgliedstaaten. Die EU schreibt regelmäßig nur die unionsweiten Zielwerte fest, wenngleich das EU-Klimapaket vom 14. 07. 2021 „Fit for 55“ auch Maßgaben und Ziele für die Mitgliedstaaten enthält – allerdings nur als Indikator im Hinblick auf die Sektoren, in denen die Mitgliedstaaten den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen sollen (s. u. Rn. 102).
Authors 1
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Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht, RWTH Aachen University
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