Steuerrecht | Kommentierung
Abstract
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht1 sollen die zusätzlichen Einnahmen aus der neu eingeführten CO2- Bepreisung einerseits in Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert und andererseits als Entlastungen an die Bürger zurückgegeben werden.2 Dazu wurden u. a. mehrere Vorschriften des Einkommensteuergesetz (EStG)3 angepasst bzw. ergänzt.
Authors 1
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Professor für Berg-, Umwelt- und Europarecht, RWTH Aachen University
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